Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung
oder das Sittengesetz verstößt.
Art. 2 Abs. 1 GG

Die Schulordnung als PDF-Datei


Schulordnung der GHS Ruraue Jülich

Wie alle großen Gemeinschaften benötigen auch Schulgemeinschaften Regeln, nach denen sie leben. Diese Regeln sind gemacht, um allen am Schulleben Beteiligten eine harmonische Zusammenarbeit unter gegenseitiger Achtung und ohne größere Konflikte oder Verletzungen zu ermöglichen.

Die GHS Ruraue möchte allen Schülern die Möglichkeiten bieten, sich im Rahmen dieser Grundregeln frei zu entfalten, und nach ihren Fähigkeiten mit Freude zu lernen. Der gute Ruf einer Schule ist heute wichtiger denn je. Zu ihm tragen nicht nur die Leistungen ihrer Schüler bei, sondern auch und besonders das Verhalten innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft.

Die Schulordnung der GHS Ruraue wurde in Zusammenarbeit mit Lehrern, Eltern und Schülern erstellt. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft stellen sich in gleicher Weise unter diese Ordnung.

Die GHS Ruraue duldet auf keinen Fall:
Gezielte Körperverletzung, die Bedrohung und Erpressung von Mitschülern, Mobbing, eine Herabsetzung und Isolierung Einzelner, sexuelle Belästigung, das Verbreiten rechts- und linksextremistischen Gedankenguts, das Mitbringen und Konsumieren von Rauschmitteln und das Dealen mit Rauschmitteln.
 

1. Allgemeines

1.1. Alle am Schulleben beteiligten Personen werden freundlich, höflich, respektvoll und rücksichtsvoll behandelt. Folgende Regeln werden dabei beachtet:

1.1.1. Den Anweisungen des lehrenden und nicht lehrenden Personals ist Folge zu leisten.

1.1.2. Körperliche Auseinandersetzungen werden vermieden. In Konfliktfällen wenden sich die Schüler sofort an den Klassenlehrer oder an die Aufsicht führenden Lehrer.

1.1.3. Beschimpfungen sind verboten, denn diese enden häufig in körperlicher Gewalt.

1.1.4. Beleidigung, Bedrohung und Erpressung sind strafbare Handlungen.

1.1.5. Mobbing ist verboten.

1.1.6. Tonaufnahmen, Fotos oder Videos, die ohne Genehmigung in der Schule aufgenommen werden, gelten als schwere Störung des Schulfriedens und sind verboten.

1.1.7. Das Eigentum anderer ist immer zu respektieren.

1.2. Alle geliehenen Bücher, Lehr- und Lernmittel werden so behandelt, dass auch nachfolgende Schüler sie gut benutzen können.

1.2.1. Von der Schule bereitgestellte Lehrbücher sind unverzüglich nach Erhalt einzubinden.

1.2.2. Kommt ein Schüler dieser Verpflichtung nicht nach, zieht die Schule das Buch ein.

1.2.3. Bei Beschädigung oder Verlust wird der entstandene Schaden von den Erziehungsberechtigten bezahlt.

1.3. Schuleinrichtungen wie z. B. Tische, Stühle, Türen, Fußböden, Wände werden nicht beschmiert oder zerstört. Bei Beschädigung werden die Erziehungsberechtigten der Schüler haftbar gemacht.

1.4. Müll und Verschmutzung gehen alle an.

1.4.1. Alle vermeiden Müll und werfen ihn in die dafür vorgesehenen Abfalleimer.

1.4.2. In der Klasse ist Papier gesondert zu sammeln.

1.4.3. Die Klassen halten ihren Klassenraum und den Flurbereich vor der eigenen Klasse sauber.

1.4.4. Jeder ist bereit, Müll aufzuheben, selbst wenn es der Müll anderer ist.

1.4.5. Jede Klasse ist verpflichtet, durch Hofdienst zur Sauberkeit des Schulgeländes beizutragen.

1.5. Beim Betreten und Verlassen der Schule benutzen die Schüler nur die Haupteingänge.

1.5.1. Der Weg zur Turnhalle erfolgt für Schüler über den Schulhof, nicht durch das Grundschulgebäude.

1.5.2. Die Wendeltreppe im PZ wird von Schülern nicht benutzt.

1.6. Verhalten an der Bushaltestelle.

1.6.1. Die Bushaltestelle ist vor dem Unterricht und in den Pausen kein Aufenthaltsbereich.

1.6.2. Schubsen und Drängeln sind verboten.

1.6.3. Alle stellen sich geordnet hinter der weißen Linie auf.

1.6.4. Jeder muss seine Busfahrkarte zur Kontrolle durch den Busfahrer bereithalten.

1.6.5. Der Aufenthalt hinter den Bushäuschen ist verboten.

1.6.6. Das Rauchen an der Bushaltestelle ist nicht gestattet.

1.7. Die Schüler dürfen die Verwaltung nur während der Öffnungszeiten des Sekretariats betreten.

1.7.1. Die Schüler erscheinen einzeln in der Verwaltung.

1.7.2. Schüler dürfen den Flur des Verwaltungstraktes nur mit wichtigem Grund betreten.

1.7.3. Während der Unterrichtszeit ist der Zugang zum Verwaltungstrakt für Schüler nicht erwünscht.

1.8. Der Fahrradkeller ist nur vor und nach Unterrichtsschluss geöffnet.

1.8.1. Alle Fahrräder müssen im Fahrradkeller abgestellt werden, da nur dort Versicherungsschutz besteht.

1.8.2. Der Aufenthalt im Fahrradkeller ist nur gestattet, um das Fahrrad abzustellen bzw. abzuholen.

1.9. Das Skateboard, Roller, Rad, Mofa und Inliner fahren sind auf dem Schulgelände verboten.

1.10. Das Spucken ist, da es eine Zumutung für alle Mitmenschen ist, im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und an der Bushaltestelle verboten.

1.11. An unserer Schule legen wir Wert auf einen höflichen und angemessenen Umgangston.

1.11.1. Vulgärsprache und verbale Abfälligkeiten sind verboten.

1.11.2. Umgangssprache in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen ist Deutsch.
1.12. Das Rauchen und der Alkohol- und Drogenkonsum sind Schülern nach einem Schulministererlass des Landes NRW an allen Schulen der Sekundarstufe I verboten.

1.13. Schülern ist die Benutzung von Handys im Gebäude und auf dem Schulgelände untersagt. Handys müssen ausgeschaltet sein!

1.14. Die Benutzung elektrischer Geräte (Gameboy, MP3-Player, Discman, etc.) ist Schülern im Schulgebäude untersagt.

1.14.1. Geräte dieser Art sollten zu Hause bleiben.

1.14.2. Bei Beschädigungen oder Verlust haftet weder die Schule noch der Schulträger.

1.15. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, wie Messer, Schlagringe, Schleudern, Gaspistolen, Schusswaffen, Softairwaffen, Laserpointer, Knallkörper etc. ist verboten.

1.16. Um einen geregelten Unterrichtsverlauf zu gewährleisten, erscheinen die Schüler in angemessener Kleidung in der Schule. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

1.16.1. Die Kleidung muss so gewählt und getragen werden, dass sie jederzeit den Sicherheitsbestimmungen im Unterricht entspricht.

1.16.2. Das Tragen von Kappen und Mützen ist im Schulgebäude nicht erlaubt.

1.16.3. Sämtliche Kleidungsstücke mit extremistischen und/oder sexistischen Aufschriften/Symbolen sind verboten.

1.16.4. Die Geschlechtsmerkmale müssen bedeckt sein.

1.16.5. Das Oberteil muss den Bauchnabel bedecken.

1.16.6. Die Unterwäsche darf nicht sichtbar sein.

2. Unterricht

2.1. Ist eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, so meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.

2.2. Die Schüler verlassen den Unterricht grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Lehrers.

2.3. Die Schüler verhalten sich so, dass sie selbst und alle anderen sich wohl fühlen können. Ein geregelter Unterricht wird durch Einhaltung der folgenden Vorgaben ermöglicht.

2.3.1. Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, begeben sich die Schüler, nachdem sie ihr Material geholt haben, sofort auf ihren Platz. Vor dem Sportunterricht warten sie am vereinbarten Treffpunkt.

2.3.2. Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Schulbücher, Schreibzeug, Hefte etc.) werden von den Schülern mitgebracht und sind zu Beginn der Stunde unaufgefordert verfügbar. Für den Sportunterricht ist angemessene Sportkleidung erforderlich.

2.3.3. Essen, Trinken und Kaugummikauen sind im Unterricht verboten.

2.3.4. Gegenstände, wie Stifte, Radiergummis usw. werden nicht durch die Klasse geworfen.

2.3.5. Das Schreiben und Weiterreichen von Briefchen und anderen Mitteilungen ist verboten.

2.3.6. Auf den Fluren ist es leise und jedes unnötige Lärmen wird vermieden.

2.3.7. Schuleinrichtungen wie z. B. Tische, Stühle, Türen, Fußböden, Wände und das Eigentum anderer werden nicht beschmiert, beschädigt oder zerstört.

2.3.8. Jeder Schüler, der in einem anderen Unterrichts-, Kurs- oder Fachraum zu Gast ist, soll ihn ordentlich verlassen.

2.3.9. Beim Verlassen des Unterrichtsraumes werden alle Fenster und Türen verschlossen. Die Energiequellen werden abgeschaltet. Nach der letzten Stunde werden die Stühle auf die Tische gestellt.

3. Pause

Die Pausen sollen jedem die Möglichkeit zur Erholung, Entspannung und Bewegung bieten. Um dieses zu gewährleisten, sind die folgenden Regeln einzuhalten:

3.1. Die Pausen sind dafür zu nutzen, ausreichend zu trinken, zu essen und die Außentoilette aufzusuchen. Nach dem 1. Gong ist die Cafeteria geschlossen.

3.2. Unterrichtsunterbrechungen nach der 1., 3. 5. und 7. Stunde gelten nicht als Pausenzeit, sondern dienen dem Lehrer- bzw. Raumwechsel. Die Schüler, die nicht davon betroffen sind, bleiben in ihren Klassenräumen und legen ihre Unterrichtsmaterialien für die nächste Stunde zurecht.

3.3. Zu Beginn der Pausen begeben sich alle Schüler unverzüglich auf den Schulhof oder zu den Pausenaktivitäten und halten sich dort auf.

3.4. Aus Versicherungsgründen und zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht ist das Verlassen des Schulgeländes verboten.

3.5. Die Schüler-Hausaufsicht unterstützt die Lehrer bei ihrer Aufsicht. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

3.6. Der Aufenthaltsbereich für Schüler auf dem Schulhof ist durch weiße Linien auf dem Boden markiert. Wenn erforderlich, können die aufsichtsführenden Lehrer den Aufenthaltsbereich eingrenzen.

3.7. Das Grundschulgebäude und das Grundschulgelände dürfen nicht betreten werden.

3.8. Schüler die an Pausenaktivitäten teilnehmen, begeben sich zügig zum jeweiligen Treffpunkt. Ein Wechseln der Aktivitäten ist nicht möglich und das Laufen durch das Gebäude ist untersagt.

3.9. Bei Regen darf das PZ nach Entscheidung der Schulleitung als Aufenthaltsraum benutzt werden.

3.10. Abfälle werden in den dafür vorgesehenen Müllbehältern entsorgt.

3.11. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum und sauber zu verlassen. Die Innentoiletten dürfen nur im Notfall benutzt werden.

3.12. Schülern ist es untersagt, sich während der Schulzeit mit schulfremden Personen zu treffen.

3.13. Die Cafeteria ist nur in den Pausen geöffnet. Beim Anstellen ist auf die Mitschüler Rücksicht zu nehmen.

3.14. Ballspielen im Gebäude ist untersagt.

3.15. Die Schüler verhalten sich so, dass andere Mitschüler nicht gefährdet oder verletzt werden.

3.16. Das Werfen von Schneebällen, Kastanien, Ästen usw. ist zu unterlassen, da dadurch Schüler ernsthaft verletzt werden können.

3.17. Es ist darauf zu achten, dass keine Sachschäden entstehen.

4. Befreiung vom Unterricht

4.1. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur aus wichtigen Gründen möglich, aber grundsätzlich nicht unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien.

4.2. Die Beurlaubung soll so früh wie möglich von einem Erziehungsberechtigten bei der Schule schriftlich beantragt werden. Über den Antrag entscheidet bis zu zwei Tagen im Vierteljahr der Klassenlehrer, darüber hinaus der Schulleiter.

4.3. Auch im Falle religiöser, sportlicher und künstlerischer Unternehmungen in Gemeinschaften, Gruppen oder Vereinen können von diesen erstellte Bescheinigungen den Antrag eines Erziehungsberechtigten nur stützen, ihn aber nicht ersetzen.

5. Krankheit

5.1. Bei Erkrankung muss die Schule am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn benachrichtigt werden. Dies kann geschehen durch Abgabe der schriftlichen Entschuldigung durch einen Mitschüler oder telefonische Benachrichtigung durch einen Erziehungsberechtigten über unser Schulsekretariat.Ab dem zweiten Tag ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Auf Anforderung ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

5.2. Wenn sich Schüler einmal zu krank fühlen, um in der Schule zu bleiben, können sie nur mit der Erlaubnis ihres Lehrers oder der Schulleitung nach Hause gehen.

5.3. Arzttermine müssen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.

5.4. Der versäumte Unterrichtsstoff und die Hausaufgaben müssen grundsätzlich nachgeholt werden.

6. Vertretung

6.1. Lehrer und Schüler sehen täglich zu Unterrichtsbeginn und zu Beginn der großen Pausen auf dem Vertretungsplan nach, ob Vertretungsregelungen bestehen.

6.2. In Vertretungsstunden findet geregelter Unterricht statt.

7. Maßnahmen zur Durchsetzung

Für das Einhalten der Schulordnung übernehmen alle, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und die Erziehungsberechtigten, die Verantwortung. Deshalb sollten auch Schülerinnen und Schüler einander auf entsprechendes Verhalten hinweisen und auf die Einhaltung hinwirken.
Die Anwendung jeglicher Gewalt - gegen Personen oder gegen Sachen - wird nicht geduldet. Verursacher werden in die Verantwortung genommen. Sie sollen zu Maßnahmen der persönlichen Wiedergutmachung beitragen.
Bei Konflikten ist eine Klärung direkt zwischen den Beteiligten anzustreben. Alle sind verpflichtet zur Mitwirkung bei Prävention, Schlichtung und Aufklärung.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung wird der durch die Lehrerkonferenz beschlossene Maßnahmenkatalog angewendet. Zudem kann der Schüler verpflichtet werden mit Hilfe eines Denkzettels über sein Verhalten und Lösungsmöglichkeiten des Konflikts nachzudenken.
Können Konflikte auf diesem Wege nicht bereinigt werden oder handelt es sich um schwerer wiegende oder wiederholte Verstöße, können unter Einbeziehung der Schulleitung weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

8. Schlussbestimmungen

Die Schulordnung wird mit Verabschiedung durch die Schulkonferenz der GHS Jülich für alle am Schulleben Beteiligten verbindlich.
Sie wird jedem Schüler, den Erziehungsberechtigten und jedem Lehrer ausgehändigt. Der Erhalt und die Kenntnisnahme werden durch Unterschrift bestätigt.
Der Klassenlehrer bespricht diese Ordnung am Beginn eines Schuljahres mit den Schülern. Die Besprechung ist im Klassenbuch zu vermerken.
Für neu eintretende Schüler ist die Aushändigung Teil des Aufnahmeverfahrens an der Schule.
Diese Schulordnung tritt am 16.Januar 2007 in Kraft.